1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für Veranstaltungen, bei denen das ULMER
ZELT Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen dem ULMER ZELT (nachfolgend: Veranstalter) und
den Kartenkäufern/Veranstaltungsbesuchern (nachfolgend: Kunde). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über
den Erwerb von Eintrittskarten. Anderslautende AGB, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil,
auch wenn das ULMER ZELT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie
bindend akzeptiert.
1.3. Für den Kauf von Veranstaltungskarten in Form von Online-Tickets über die offizielle Web-Site des Veranstalters
www.ulmerzelt.de gelten die dort abrufbaren AGB.
2.1. Eintrittskarten können über das Internet unter www.ulmerzelt.de, in der Vorverkaufsstelle oder über
die Ticket-Hotline erworben werden.
2.2. Beim Kauf von Eintrittskarten kommt stets nur zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein Vertrag über
den Besuch der Veranstaltung zustande.
2.3. Die Eintrittskarten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im alleinigen Eigentum des Veranstalters.
2.4. Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.
3.1. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung des
Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen
an Dritte oder eine Versteigerung der Karten über ein Internetauktionshaus in Gewinnerzielungsabsicht.
3.2. Ein Verkauf von Eintrittskarten vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.
4.1 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach Ziffer 3 kann der Veranstalter vom Kunden
die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe bis zu einer Maximalhöhe von EUR 1.000,00 verlangen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen
Schadensersatzanspruch angerechnet.
4.2 Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass
sie gegen Ziffer 3 verstoßen oder an einem Verstoß mitgewirkt haben,
• den Zutritt zu der Veranstaltung zu verwehren bzw. von dieser auszuschließen,
• zukünftig ihnen gegenüber den Verkauf von Eintrittskarten zu verweigern.
5.1. Ein Anspruch auf Rückgabe von Eintrittskarten und Erstattung des Kaufpreises besteht grundsätzlich nur
bei Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen.
5.2. Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises im Sinne von 5.1. ist
• im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
• im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung
geltend zu machen, es sei denn, im Einzelfall wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.3.
Der Kunde hat sich wegen der Ansprüche nach vorstehenden Ziffern an den Kassenwagen am Standort des ULMER ZELTS
(in Ulm – Friedrichsau) zu wenden. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt stets nur gegen Vorlage der
Eintrittskarte im Original. Bei Kartenverlust sind weder Kaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatzkarten möglich.
5.4.
Sollte der Kunde aus für ihn nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs
gehindert sein – z. B. wegen Krankheit – ist er für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig,
die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.
5.5. Das Recht des Kunden, sich wegen einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter
dem Vorbehalt von Ziffer 6.
6.1. Der Veranstalter haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
6.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und
nicht von Ziffer 6.1. erfasst sind, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Zu den Kardinalpflichten des Veranstalters zählen solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
6.4. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.1. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z. B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer,
Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
7.2. Tonbandgeräte, Film-, Foto-, oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich
auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt. Jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
7.3. Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 7.2. sind der Veranstalter und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen
und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der
Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt,
wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
7.4. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur
Veranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und veröffentlicht wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
Personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Demgemäß findet auch eine Übermittlung dieser Kundendaten an die Vertriebspartner des Veranstalters nur zum Zwecke der Ausführung der Bestellung statt.
10.1. Diese AGB geben das Vereinbarte erschöpfend wieder. Weitere Individualabreden, mündliche oder sonstige Nebenabreden bestehen nicht.
10.2. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die
unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszweckes unter Zugrundelegung
des von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer etwaigen Regelungslücke.